Sehr geehrte Damen und Herren,
Mein Anliegen ist folgendes. Mein Mann und ich waren im Haus der Arbeitsagentur in Aachen und sind von ihrer Mitarbeiterin dermassen unfreundlich und herablassend behandelt worden, dass mir die Sprache weggeblieben ist. Es ging dabei darum, dass mein Mann sich arbeitslos melden wollte, ohne den Anspruch auf Leistungen zu haben. Was man uns nicht sagte, dass er gar keine Rechte hat. Wir sind in der Hoffnung zu dem Gespräch gegangen, dass sie ihrem Grundsatz folgend, meinem Mann die Möglichkeit geben, in seinen alten Beruf wieder einzusteigen, den er durch Arbeitslosigkeit, Nachholen des Abiturs und einem Studium, welches leider nicht beendet wurde, seit 8 Jahren nicht mehr ausgeübt hat. Jeder Versuch wird durch die Anforderungen abgeschmettert. Es ging um einen Bildungsgutschein oder eine Weiterbildungsmöglichkeit in SAP, dass er seinen Beruf wieder ausüben kann. Die Dame sagte uns, dass mein Mann ja keinen Anspruch darauf hätte, weil er ja als Ungelernter gilt und man ihm das eh nicht beibringen könne. Es gäbe keine Weiterbildungen in diesem Bereich und in ihrem Kursnet sehe ich, dass es in Aachen sehr wohl Weiterbildungsmaßnahmen gibt, die in das Profil meines Mannes passen. Es kann doch nicht sein, dass jemanden, der gewillt ist, einer sozialversichungspflichtigen Tätigkleit nachzugehen, solche Steine in den Weg gelegt werden können. Ist es in der Tat so, dass mein Mann kein Recht auf eine Förderung hat? Wenn ihm das fehlende Wissen einen Wiedereinstieg in seinen Beruf keine Chance mehr lässt? Erfüllt mein Mann die Voraussetzungen denn nicht, weil er ausser dem Weiterbildungsschein /Bildungsgutschein, keine weiteren Leistungen fordert? Das lese ich aus ihrem Text hier: Voraussetzungen
Die Teilnahme muss notwendig sein, um Arbeitnehmer bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern, eine konkret drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden, oder weil die Notwendigkeit einer Weiterbildung wegen fehlenden Berufsabschlusses anerkannt ist.
Die Feststellungen zur Notwendigkeit einer Weiterbildung schließen immer auch die arbeitsmarktlichen Bedingungen ein. Das heißt, die Agentur für Arbeit muss abwägen, ob zum Beispiel die Arbeitslosigkeit auch ohne eine Weiterbildung beendet werden kann, ob andere arbeitsmarktpolitische Instrumente erfolgversprechender sind und ob mit dem angestrebten Bildungsziel mit hinreichender Wahrscheinlichkeit eine Eingliederung auf dem Arbeitsmarkt erwartet werden kann.
Die Antragsteller müssen in der Regel entweder eine Berufsausbildung abgeschlossen oder drei Jahre eine berufliche Tätigkeit ausgeübt haben. Vor Beginn der Teilnahme an einer Weiterbildung muss eine Beratung durch die Agentur für Arbeit erfolgt sein.
Dem Arbeitnehmer wird das Vorliegen der Voraussetzungen mit dem Bildungsgutschein bescheinigt. Der Bildungsgutschein ist eine Zusicherung, dass die durch die Teilnahme an der Weiterbildung anfallenden Kosten übernommen werden.
ganz anders heraus. Wir sind von der Dame in keiner Weise beraten worden, eher hat sie untätig da gesessen und noch nicht einmal einen Blick in die Unterlagen meines Mannes geworfen. Die Tatsache, dass er versucht hat sich über das Abitur und dem Studium über den zweiten Bildungsweg Wissen zueigen zu machen, tat sie als vollkommen dumm ab. Sie sagte, dass mein Mann kein Recht auf diese Weiterbildung hätte, da er sich neben dieser Beratung auch einer Studienberatung in ihrem Hause in Aachen unterzogen hat, einfach um alle Möglichkeiten auszuloten!
Ich bin sehr enttäuscht, dass man keinen Weg finden kann, um uns vor einem sozialen Abstieg zu bewahren.
Mal schauen, was sie uns nun schreiben
Oh, da bin ich aber mal sehr gespannt, was die antworten werden....
AntwortenLöschenHuiii ... ich kann Dich und Deine Wut gut verstehen. Manchmal denkt man, dass sowas doch gar nicht sein kann ... sein darf!
AntwortenLöschenIch wünsche euch alles Glück der Welt! Drücke Daumen und finde es ganz toll, mit welchem Engagement Du kämpfst.
Irgendwann wird alles gut. Ganz bestimmt!
Das wünsche ich Dir und Deinem Mann von gazem Herzen.
Zu dieser rüberblinzel
mit Lächelgrüesslis
Fränzi Sternenzauber
Hallo Fränzi
AntwortenLöschenDu weißt ja selbst, wie es gehen kann... und ich finde dein Engagement auch sehr toll
Als Familie muss man einfach zusammenhalten und ich sehe es als Pflicht des Partners an, sich einzusetzen. Mein Mann würde das für mich ja auch tun und hat dies auch schon getan.
*liebdrück und busselt*
Melanie